D&O-Versicherung zahlt nicht? Lassen Sie Ihre Deckungsablehnung prüfen.
BGH stärkt Managerrechte: Der Risikoausschluss wegen „wissentlicher Pflichtverletzung“ greift nur unter engen Voraussetzungen. Jetzt Deckung prüfen lassen
Haftungsrisiko für Geschäftsführer und Vorstände
Eine Inanspruchnahme wegen Zahlungen nach Insolvenzreife, angeblicher Pflichtverletzungen oder Vermögensschäden bedeutet oft ein existenzielles persönliches Risiko. In vielen Fällen lehnt der D&O-Versicherer die Deckung mit Hinweis auf eine angeblich wissentliche Pflichtverletzung ab.
Das aktuelle BGH-Urteil (IV ZR 66/25) verbessert Ihre Position deutlich.
BGH: Höhere Hürden für D&O-Versicherer
- Risikoausschlüsse werden eng ausgelegt
- Nur die konkret haftungsbegründende Pflicht zählt
- Positive Kenntnis erforderlich – grobe Fahrlässigkeit reicht nicht
- Insolvenzverschleppung ≠ automatischer Deckungsverlust
Ihre Vorteile im Deckungsprozess
- Verbesserte Verhandlungsposition gegenüber dem Versicherer
- Chance auf Freistellung von persönlichen Haftungsansprüchen
- Übernahme von Abwehr- und Verfahrenskosten
Wann sollten Sie handeln?
- Sie haben eine Haftungsinanspruchnahme als Geschäftsführer oder Vorstand erhalten
- Ihr D&O-Versicherer hat die Deckung abgelehnt oder eingeschränkt
- Es läuft bereits ein Haftungs- oder Insolvenzverfahren
Strategische Deckungsprüfung für Organmitglieder
Ich vertrete Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte bundesweit im D&O-Deckungsprozess – mit klarem Fokus auf die Durchsetzung Ihres Versicherungsschutzes. Kostenfreie Ersteinschätzung anfragen
Häufige Fragen zur D&O-Deckung
Muss ich trotz D&O-Versicherung persönlich haften?
Nicht zwingend. Viele Deckungsablehnungen sind angreifbar.
Wer muss die wissentliche Pflichtverletzung beweisen?
Der Versicherer trägt die Beweislast.
Wann sollte ich einen spezialisierten Anwalt einschalten?
Unmittelbar nach der Haftungsinanspruchnahme oder bei Ablehnung der Deckung.
