Berufsunfähigkeit & Leistungsanspruch

Berufsunfähigkeit und Leistungsanspruch: Praxis-Tipps aus aktuellem Urteil

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Konstanz (Az.: C 3 O 69/22) und dem OLG Karlsruhe (Az.: 25 U 210/23) zeigt, wie kritisch eine detaillierte Dokumentation der beruflichen Tätigkeit und medizinischer Nachweise bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist. Ein Versicherungsnehmer hatte Leistungen aus seiner BU-Zusatzversicherung sowie die Rückzahlung von Prämien für Mai 2019 bis September 2020 geltend gemacht. Grund: eine depressive Erkrankung, die angeblich zur Arbeitsunfähigkeit führte. Die Klage wurde abgewiesen.

Sachverhalt im Überblick

  • Versicherungsvertrag: Fondsgebundene Basisrente mit BU-Zusatzversicherung (Versicherungsdauer bis 2053).
  • Versicherungsfall: Berufsunfähigkeit ab April 2019 wegen Depression.
  • Beruf: Elektroinstallateur/DGUV-Prüfer – Prüfungen ortsveränderlicher Elektrogeräte und administrative Tätigkeiten.
  • Leistungsantrag: 1.500 € monatliche Rente + Prämienrückzahlung.
  • Abweisung: Fehlender Nachweis der beruflichen Tätigkeiten und unzureichender medizinischer Beleg.

Wichtige Erkenntnisse aus dem Urteil

  1. Schlüssiger Sachvortrag: Versicherte müssen Aufgaben, Umfang, Häufigkeit und Anforderungen ihres Berufs exakt darstellen.
  2. Beweisführung: Arbeitsverträge oder Stundenzettel alleine genügen nicht – Zeugen oder andere Beweismittel sind notwendig.
  3. Psychische Erkrankungen: Depressionen allein begründen keine Berufsunfähigkeit; Zusammenhang mit konkreten Berufsanforderungen muss klar sein.
  4. Ausnahmefälle: Nur bei offenkundiger vollständiger Erwerbsunfähigkeit (z. B. Querschnittslähmung, dauerhaftes Koma) kann auf detaillierte Berufsdarstellung verzichtet werden.
  5. Prämienrückzahlung: Nur tatsächlich gezahlte Beiträge geltend machen, Überforderungen führen zu Unschlüssigkeit.
  6. Rechtsanwaltskosten: Ersatz nur bei erfolgreichem Hauptanspruch.

Handlungsanweisungen für Versicherungsnehmer

  • Beruf detailliert dokumentieren: Aufgaben, Arbeitsumfang, Häufigkeit, Anforderungen, Arbeitszeiten, Zusammenarbeit, Kundenbesuche.
  • Belege sichern: Arbeitsverträge, Stundenzettel, Projektberichte, Zeugenaussagen von Kollegen, Vorgesetzten, Kunden.
  • Ärztliche Nachweise: Diagnose, Verlauf, Auswirkungen auf berufliche Tätigkeit, ggf. Gutachten.
  • Frühzeitig Beweise einreichen: Späteres Nachreichen oft nicht berücksichtigt.
  • Prämienrückzahlung korrekt beantragen: Nur gezahlte Beiträge geltend machen.
  • Psychische Erkrankungen nachvollziehbar darstellen: Zusammenhang zwischen Symptomen und Beruf genau erläutern.
  • Rechtsanwaltskosten: Nur geltend machen, wenn Hauptanspruch besteht.

Checkliste für Berufsunfähigkeitsfälle

  • Tätigkeiten genau beschreiben: Art, Umfang, Häufigkeit, Arbeitszeit, Anforderungen, Zusammenarbeit.
  • Dokumente sichern: Arbeitsverträge, Stundenzettel, Projektberichte, Nachweise von Kunden oder Kollegen.
  • Zeugen benennen: Vorgesetzte, Kollegen, Kunden – nur wer die Tätigkeit kennt, kann sie bestätigen.
  • Medizinische Nachweise vorbereiten: Diagnosen, Verlauf, Auswirkungen auf die Berufsausübung, ggf. Gutachten.
  • Frühzeitig Beweise einreichen: Vor Abschluss der ersten Instanz.
  • Prämienrückzahlung korrekt berechnen: Nur tatsächlich gezahlte Beiträge.
  • Psychische Erkrankungen realistisch darstellen: Zusammenhang zwischen Symptomen und beruflicher Tätigkeit aufzeigen.
  • Rechtsanwaltskosten nur bei Hauptanspruch geltend machen.

Fazit

Das Urteil verdeutlicht: Ohne präzise, nachvollziehbare Darstellung des Berufs und fundierte medizinische Nachweise ist ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen kaum durchsetzbar – selbst bei schweren psychischen Erkrankungen. Versicherungsnehmer sollten daher systematisch dokumentieren, belegen und frühzeitig Beweise einreichen, um die Chancen vor Gericht zu maximieren.

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