Berufsunfähig: chron. Schmerzsyndrom, psychische Erkrankung

Berufsunfähigkeit sichern: Gericht spricht BU-Rente zu

Berufsunfähigkeit trotz strittiger Diagnosen: Wie ein Gericht die Rente sicherte

Veröffentlicht am: 4. Februar 2026

Kategorie: Berufsunfähigkeit, Versicherungsrecht

Das Urteil in Kürze

Ein Kläger, ehemals Teamleiter im Ramp Service (Flugzeugabfertigung), beantragte Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung lehnte ab, obwohl der Kläger aufgrund einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren seit Februar 2010 teilweise berufsunfähig war.

Nach umfangreicher Begutachtung durch internistisch-rheumatologische und psychosomatisch-psychotherapeutische Fachärzte entschied das Gericht:

  • Der Kläger ist seit Februar 2010 mindestens zu 50 % berufsunfähig.
  • Die Versicherung muss die monatliche Rente von 1.431,62 € zahlen.
  • Die Leistung gilt bedingungsgemäß bis zum 1. Juni 2026.

Warum dieses Urteil für Versicherte wichtig ist

  • Chronische Schmerzen reichen aus: Auch ohne nachweisbare rheumatische Erkrankung kann die Kombination aus körperlichen und psychischen Faktoren die Arbeitsfähigkeit deutlich einschränken.
  • Psychische Faktoren zählen: Eine psychosomatische Mitwirkung an der Schmerzstörung wird vom Gericht anerkannt, wenn sie objektiv nachvollziehbar ist.
  • Letzter ausgeübter Beruf ist entscheidend: Die Berechnung der Berufsunfähigkeit erfolgt immer nach der Tätigkeit, die der Versicherte zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt hat.
  • Gutachterliche Expertise ist ausschlaggebend: Gutachten von Fachärzten mit entsprechender Spezialisierung werden besonders berücksichtigt.
  • Keine Simulation vorausgesetzt: Subjektive Schmerzangaben werden ernst genommen, wenn objektive Tests eine bewusste Übertreibung oder Simulation ausschließen.

Checkliste: So sichern Sie Ihre BU-Leistungen

Damit Versicherte ihre Ansprüche gezielt geltend machen können, ist Folgendes wichtig:

  • Letzten Beruf dokumentieren (Arbeitsbeschreibung, Tätigkeiten, Arbeitsumfang)
  • Ärztliche Befunde sammeln (chronische Erkrankungen, Schmerzen, Funktionsstörungen)
  • Psychische Faktoren berücksichtigen (Stress, Depressionen, psychosomatische Begleiterscheinungen)
  • Fachärztliche Gutachten einholen (Rheumatologen, Schmerztherapeuten, Psychosomatiker)
  • Nachweise von Einschränkungen im Alltag bereitstellen (Tagesablauf, Schonverhalten, Hilfsmittel)
  • Rechtzeitig anwaltliche Unterstützung bei Streitfällen einbinden

Fazit

Dieses Urteil zeigt: Versicherer können nicht einfach auf fehlende objektive Befunde pochen, wenn die subjektive Einschränkung durch psychische und körperliche Faktoren nachweisbar ist. Wer gut dokumentiert ist und die richtigen Fachärzte einbindet, erhöht seine Chancen auf die volle BU-Rente erheblich.

Jetzt handeln

Sie kämpfen mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung? Wir prüfen kostenlos, ob Sie Anspruch auf Ihre BU-Rente haben.Jetzt Termin vereinbaren

Hier können Sie das Urteil im Volltext abrufen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE220002628

Nach oben scrollen
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner