Berufsunfähigkeit: Wenn Versicherungsansprüche scheitern – Lehren aus einem aktuellen Urteil
In einem aktuellen Fall vor dem Landgericht Konstanz (Az.: C 3 O 69/22) und OLG Karlsruhe (Az.: 25 U 210/23) verlangte ein Versicherungsnehmer (der nicht von meiner Kanzlei vertreten wurde!) Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sowie die Rückzahlung von Prämien für den Zeitraum von Mai 2019 bis September 2020. Der Kläger hatte geltend gemacht, aufgrund einer depressiven Erkrankung nicht mehr in der Lage gewesen zu sein, seinen zuletzt ausgeübten Beruf als Elektroinstallateur/DGUV-Prüfer auszuüben.
Sachverhalt im Überblick
- Versicherungsvertrag: fondsgebundene Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Versicherungsdauer bis 2053).
- Versicherungsfall: Berufsunfähigkeit ab April 2019 infolge depressiver Erkrankung.
- Tätigkeit: Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte bei Kunden vor Ort sowie administrative Tätigkeiten.
- Leistungsantrag: Monatliche Rente von 1.500 € sowie Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen.
- Abweisung durch Versicherer: Fehlender Nachweis der konkreten Ausgestaltung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit und unzureichender medizinischer Nachweis.
Entscheidende Punkte des Gerichts
- Schlüssiger Sachvortrag: Der Versicherte muss genau darlegen, welche Aufgaben sein Beruf umfasst, wie oft sie ausgeführt werden und welche Anforderungen sie stellen.
- Beweisführung zur Berufstätigkeit: Arbeitsverträge oder Stundenzettel allein genügen nicht. Zeugen oder andere Beweismittel sind erforderlich.
- Psychische Erkrankungen: Depression allein begründet keine Berufsunfähigkeit. Vor einer Begutachtung muss das Berufsbild konkret dargestellt sein.
- Ausnahme nur bei offenkundiger vollständiger Erwerbsunfähigkeit: z. B. Querschnittslähmung, dauerhaftes Koma oder amputierte Gliedmaßen.
- Rechnerische Plausibilität: Rückzahlungsansprüche müssen auf tatsächlich gezahlten Beiträgen basieren.
- Keine Rechtsanwaltskosten ohne Hauptanspruch: Vorgerichtliche Anwaltskosten fallen weg, wenn der Hauptanspruch unbegründet ist.
Handlungsanweisungen für Versicherungsnehmer
Wer Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen will, sollte Folgendes beachten:
- Berufsbild detailliert dokumentieren: Aufgaben, Umfang, Häufigkeit, Arbeitszeit, physische/psychische Anforderungen, Zusammenarbeit mit Kollegen, Kundenbesuche. Nachweise durch Zeugenaussagen oder Dokumente.
- Ärztliche Nachweise umfassend aufbereiten: Diagnose, Verlauf, Schweregrad und konkrete Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit klar dokumentieren.
- Beweisführung frühzeitig sicherstellen: Alle Beweismittel vor Abschluss der ersten Instanz einreichen. Parteivernehmungen nur in Ausnahmefällen.
- Präzise Antragstellung bei Rückzahlung von Prämien: Nur tatsächlich gezahlte Beiträge geltend machen.
Fazit
Das Urteil zeigt: Ohne schlüssigen und nachweisbaren Vortrag zur beruflichen Tätigkeit ist ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen kaum durchsetzbar – selbst bei schweren psychischen Erkrankungen. Versicherungsnehmer müssen detailliert belegen, welche Anforderungen ihr Beruf stellt und wie die Erkrankung diese beeinträchtigt. Dokumentation ist hier der Schlüssel zum Erfolg.
Checkliste für Berufsunfähigkeitsfälle
- Tätigkeit genau beschreiben: Art der Aufgaben, Umfang, Häufigkeit, Arbeitszeit, Anforderungen, Zusammenarbeit.
- Dokumente sichern: Arbeitsverträge, Stundenzettel, Projektberichte, Nachweise von Kunden oder Kollegen.
- Zeugen benennen: Vorgesetzte, Kollegen, Kunden – nur wer die Tätigkeit kennt, kann sie bestätigen.
- Medizinische Nachweise vorbereiten: Diagnosen, Verlauf, Auswirkungen auf die Berufsausübung, ggf. Gutachten.
- Frühzeitig Beweise einreichen: Vor Abschluss der ersten Instanz; spätere Einreichungen werden oft nicht mehr berücksichtigt.
- Prämienrückzahlung korrekt berechnen: Nur gezahlte Beiträge, keine Überzahlungen geltend machen.
- Realistische Darstellung psychischer Erkrankungen: Depressionen oder ähnliche Erkrankungen müssen nachvollziehbar mit der konkreten Berufstätigkeit verknüpft werden.
- Rechtsanwaltskosten: Nur geltend machen, wenn der Hauptanspruch besteht.
