Selbständiges Beweisverfahren bei Berufsunfähigkeit – wichtige Entscheidung stärkt Versicherte
Das selbständige Beweisverfahren ist ein strategisch äußerst wirkungsvolles Instrument im Versicherungsrecht – insbesondere bei Streitigkeiten über das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschwerde gegen Beschluss des LG Mosbach) stellt klar:
Zur Klärung der Frage, ob ein Versicherungsnehmer infolge Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann, ist ein selbständiges Beweisverfahren grundsätzlich zulässig.
Worum ging es?
Eine Versicherte, tätig als Betreuungsassistentin im Pflegeheim, machte Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend. Der Versicherer lehnte ab mit der Begründung, es liege keine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit vor.
Die Versicherte beantragte daraufhin ein selbständiges Beweisverfahren, um durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten klären zu lassen:
- Welche Diagnosen vorliegen,
- welche konkreten Tätigkeiten ihres Berufs noch möglich sind,
- in welchem prozentualen Umfang Einschränkungen bestehen,
- ob ihre Beschwerden medizinisch objektivierbar sind.
Das Landgericht beschränkte das Verfahren zunächst nur auf die medizinischen Diagnosen – nicht jedoch auf die Frage der konkreten beruflichen Einschränkungen.
Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung auf und stellte klar:
Berufsunfähigkeit darf Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein
Das Gericht entschied:
- Der gesundheitliche Zustand und daraus resultierende funktionelle Einschränkungen betreffen den „Zustand“ einer Person im Sinne von § 485 ZPO.
- Auch der Verlust konkreter beruflicher Fähigkeiten kann im selbständigen Beweisverfahren geklärt werden.
- Es ist nicht erforderlich, dass das Berufsbild zuvor vollständig bewiesen ist – es genügt der schlüssige Vortrag des Versicherten.
- Ein rechtliches Interesse besteht bereits dann, wenn das Verfahren zur Vermeidung eines Rechtsstreits beitragen kann.
Warum diese Entscheidung für Versicherte so wichtig ist
In der Praxis lehnen Versicherer Leistungen häufig mit dem Argument ab, der Grad der Berufsunfähigkeit sei nicht ausreichend dargelegt oder das Tätigkeitsbild sei zu pauschal beschrieben.
Die Entscheidung macht deutlich:
Die Hürden für ein selbständiges Beweisverfahren dürfen nicht überspannt werden.
Das ist von erheblicher strategischer Bedeutung. Denn:
- Ein frühzeitig eingeholtes gerichtliches Gutachten erhöht den Druck auf den Versicherer.
- Es schafft eine objektive medizinische Grundlage.
- Es kann eine außergerichtliche Einigung ermöglichen.
- Es reduziert Prozessrisiken.
Was bedeutet das für Betroffene?
Wer Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, muss sein konkretes Berufsbild detailliert darstellen. Dabei geht es nicht um Berufsbezeichnungen – sondern um:
- Einzeltätigkeiten
- Zeitanteile
- körperliche und geistige Anforderungen
- Belastungsintensität
Ist diese Grundlage sauber erarbeitet, kann ein selbständiges Beweisverfahren ein äußerst effektives Mittel sein, um Ansprüche durchzusetzen.
Fazit
Die Entscheidung stärkt Versicherte deutlich. Sie bestätigt, dass die Frage, ob konkrete berufliche Tätigkeiten krankheitsbedingt nicht mehr zu mindestens 50 % ausgeübt werden können, grundsätzlich im selbständigen Beweisverfahren geklärt werden darf.
Gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt sich erneut: Die richtige prozessuale Strategie entscheidet häufig über Erfolg oder Misserfolg.
Als Fachanwältin im Versicherungsrecht unterstütze ich Sie bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung – außergerichtlich und gerichtlich.
Sie haben eine Leistungsablehnung erhalten?
Lassen Sie Ihren Fall frühzeitig prüfen.
FAQ zur Berufsunfähigkeit und zum selbständigen Beweisverfahren
Was ist ein selbständiges Beweisverfahren?
Ein gerichtliches Verfahren nach § 485 ZPO, mit dem vor einer Klage bestimmte Tatsachen – meist durch ein Sachverständigengutachten – festgestellt werden können.
Kann Berufsunfähigkeit im selbständigen Beweisverfahren geprüft werden?
Ja. Nach aktueller obergerichtlicher Rechtsprechung können sowohl der Gesundheitszustand als auch die daraus resultierenden konkreten beruflichen Einschränkungen Gegenstand des Verfahrens sein.
Muss mein Berufsbild vollständig bewiesen sein?
Nein. Es genügt eine ausreichend konkrete Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Eine Beweisaufnahme hierzu erfolgt ggf. erst im Hauptsacheverfahren.
Wann ist ein selbständiges Beweisverfahren sinnvoll?
Insbesondere bei streitigen medizinischen Fragen, wenn der Versicherer Leistungen ablehnt und eine objektive gutachterliche Klärung erforderlich ist.
