Berufsunfähigkeit – Nachprüfung

Berufsunfähigkeitsversicherung: Fortbestehen der Berufsunfähigkeit – OLG-Entscheidung bestätigt Leistungsanspruch

Als Fachanwältin für Versicherungsrecht erlebe ich häufig, dass Versicherte nach Anerkennung einer Berufsunfähigkeit durch ihren Versicherer mit der Frage konfrontiert werden, ob die Leistungen später wieder eingestellt werden können. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt nun klar: Ist die fortbestehende Berufsunfähigkeit nicht sicher auszuschließen, bleibt der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente bestehen.

Hintergrund des Falls

Im konkreten Fall bestand seit 1994 ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag. Der Kläger, langjähriger Geschäftsführer eines Familienbetriebs im Grabmalbereich, meldete 2016 seine Berufsunfähigkeit an. Nach mehreren Gutachten erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit zunächst an, stellte jedoch 2020 die Zahlungen ein, nachdem ein Gutachten angeblich keine wesentlichen Einschränkungen mehr festgestellt hatte.

Der Kern der Entscheidung

Das Landgericht und anschließend das Oberlandesgericht bestätigten: Der Versicherer trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Wegfall der Berufsunfähigkeit im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens. Das Beweismaß richtet sich nach § 286 ZPO. Kann der gerichtliche Sachverständige das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen, ist der Versicherer verpflichtet, weiter zu leisten.

Warum das Urteil wichtig ist

  • Klare Beweislastregel: Der Versicherer muss nachweisen, dass der Versicherte wieder arbeitsfähig ist.
  • Wissenschaftlich fundierte Gutachten: Gerichtliche Sachverständige dürfen sich auf vorhandene Gutachten stützen, müssen diese aber sorgfältig prüfen und bewerten.
  • Keine Pflicht zu zusätzlichen Validierungstests: Eine weitere testpsychologische Überprüfung ist nicht zwingend erforderlich, wenn die vorhandenen Gutachten ausreichend aussagekräftig sind.
  • Fortbestehen der BU-Rente: Anerkannte Berufsunfähigkeitsleistungen bleiben bestehen, wenn keine eindeutige Verbesserung der Gesundheit nachgewiesen werden kann.

Praxisrelevanz für Versicherte

Dieses Urteil ist besonders relevant für Versicherte, deren Leistungen im Nachprüfungsverfahren eingestellt werden sollen. Es zeigt, dass der Versicherer die Leistungseinstellung sorgfältig begründen muss und nicht allein auf ein Gutachten abstellen kann, das lediglich auf subjektiven Einschätzungen beruht. Für Versicherte bedeutet das:

  • Es lohnt sich, die Nachprüfungsverfahren juristisch und medizinisch genau zu prüfen.
  • Gutachten und medizinische Befunde sollten umfassend dokumentiert und nachvollziehbar sein.
  • Fachanwälte für Versicherungsrecht können helfen, die Ansprüche zu sichern und die Nachprüfung kritisch zu begleiten.

Fazit

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts unterstreicht die Schutzfunktion der Berufsunfähigkeitsversicherung für Versicherte: Leistungen enden nicht willkürlich, sondern nur, wenn eine nachhaltige Besserung nachgewiesen werden kann. Für Versicherte bedeutet dies mehr Rechtssicherheit und Schutz vor vorschnellen Leistungseinstellungen.

Als Fachanwältin für Versicherungsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen – sei es bei der Anerkennung der Berufsunfähigkeit oder bei der Abwehr unberechtigter Leistungseinstellungen.

Kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle Beratung zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann endet die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente?

Die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente endet nur, wenn der Versicherer eindeutig nachweisen kann, dass die Berufsunfähigkeit dauerhaft weggefallen ist. Eine bloße Vermutung oder ein einzelnes Gutachten reicht nicht aus.

Wer trägt die Beweislast im Nachprüfungsverfahren?

Im Nachprüfungsverfahren muss der Versicherer beweisen, dass der Versicherte wieder arbeitsfähig ist. Der Versicherte muss die Leistung also nicht von sich aus neu begründen.

Muss der Versicherte neue Gutachten vorlegen?

Nein, der Versicherte muss keine zusätzlichen Gutachten erstellen lassen. Gerichtliche Sachverständige bewerten die vorhandenen medizinischen Unterlagen und Gutachten.

Was kann ich tun, wenn die Berufsunfähigkeitsrente eingestellt wird?

Es ist sinnvoll, die Entscheidung juristisch prüfen zu lassen. Fachanwälte für Versicherungsrecht können helfen, den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen und eine erneute Leistungsprüfung begleiten.

Warum ist das aktuelle OLG-Urteil relevant?

Das Urteil bestätigt, dass die Berufsunfähigkeitsrente fortbesteht, solange das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Versicherte haben dadurch mehr Rechtssicherheit gegenüber Leistungseinstellungen.

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