Beitragserhöhung private Krankenversicherung rechtens?

BGH-Urteil vom 28.01.2026: Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung häufig unwirksam

Gute Nachrichten für Privatversicherte: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 28. Januar 2026 (IV. Zivilsenat) die Rechte von Versicherten bei Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) deutlich gestärkt. Das Urteil macht klar: Viele Beitragserhöhungen sind rechtlich angreifbar – und Versicherte müssen diese nicht einfach hinnehmen.

Worum ging es in dem BGH-Verfahren?

Ein Versicherungsnehmer hatte sich gegen zahlreiche Beitragserhöhungen seiner privaten Krankenversicherung aus den Jahren 2008 bis 2020 gewehrt. Er verlangte:

  • die Feststellung der Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen,
  • die Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Beiträge,
  • sowie die Herausgabe gezogener Nutzungen.

Während das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg die Klage vollständig abgewiesen hatte, hob der BGH diese Entscheidung nun weit überwiegend auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.

Zentrale Aussage des BGH: Versicherte dürfen mit Nichtwissen bestreiten

Der BGH stellt unmissverständlich klar:

Versicherte müssen nicht darlegen oder beweisen, warum eine Beitragserhöhung unwirksam ist.
Vielmehr trägt die private Krankenversicherung die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer Beitragserhöhung erfüllt sind.

Das bedeutet konkret:

  • Der Versicherungsnehmer darf die Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung mit Nichtwissen bestreiten.
  • Er muss keine internen Kalkulationsdaten, Sterbetafeln oder versicherungsmathematischen Berechnungen kennen oder vortragen.
  • Ein solches Bestreiten ist nicht rechtsmissbräuchlich und auch nicht „ins Blaue hinein“.

Klare Abgrenzung: Keine bloße „sekundäre Darlegungslast“ des Versicherers

Besonders wichtig ist die deutliche Klarstellung des BGH:

Es handelt sich nicht nur um eine sekundäre Darlegungslast des Versicherers. Vielmehr muss die private Krankenversicherung im Prozess positiv beweisen, dass:

  • ein auslösender Faktor nach § 155 VAG tatsächlich eingetreten ist,
  • die Neukalkulation ordnungsgemäß erfolgt ist,
  • und die Prämie vollständig gesetzeskonform berechnet wurde.

Gelingt dieser Nachweis nicht, sind die Beitragserhöhungen materiell unwirksam.

Welche Rechte haben Versicherte bei Beitragserhöhungen in der PKV?

Aus dem BGH-Beschluss ergeben sich für Versicherte erhebliche Handlungsmöglichkeiten:

1. Beitragserhöhungen rechtlich überprüfen lassen

Nahezu jede Beitragserhöhung der letzten Jahre kann gerichtlich überprüft werden. Versicherte müssen lediglich darlegen, dass eine Beitragserhöhung erfolgt ist und sie diese für unberechtigt halten.

2. Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beiträge

Ist eine Beitragserhöhung unwirksam, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge. Dies kann – je nach Tarif und Dauer – schnell mehrere tausend Euro ausmachen.

3. Verjährung beachten – aber nicht vorschnell aufgeben

Der BGH bestätigt zwar die dreijährige Verjährungsfrist, stellt aber klar:

  • Beiträge ab dem Jahr 2018 sind häufig noch rückforderbar.
  • Auch Nutzungen (Zinsvorteile) können teilweise herauszugeben sein.

4. Selbstbeteiligungen und Limitierungsentscheidungen angreifen

Nicht nur Beitragserhöhungen, sondern auch:

  • Erhöhungen der Selbstbeteiligung
  • unzureichende Beitragslimitierungen

können rechtswidrig sein. Auch hier trifft den Versicherer zumindest eine sekundäre Darlegungslast.

Warum dieses Urteil für tausende PKV-Versicherte relevant ist

Der Beschluss reiht sich in eine versichertenfreundliche BGH-Rechtsprechung der letzten Jahre ein und stärkt die Position von Privatversicherten erheblich. Viele Versicherer haben Beitragserhöhungen vorgenommen, ohne die strengen gesetzlichen Voraussetzungen sauber zu dokumentieren.

Das Risiko fehlerhafter Beitragserhöhungen trägt nach Auffassung des BGH allein der Versicherer – nicht der Kunde.

Fazit: Beitragserhöhung erhalten? Jetzt handeln!

Wenn Sie privat krankenversichert sind und in den letzten Jahren Beitragserhöhungen hinnehmen mussten, gilt:

  • ✔ Beitragserhöhungen sind häufig angreifbar
  • ✔ Versicherte müssen keine internen Berechnungen kennen
  • ✔ Rückforderungen sind realistisch

Eine rechtliche Überprüfung lohnt sich in vielen Fällen. Je früher gehandelt wird, desto größer sind die Rückforderungsmöglichkeiten.


Tipp: Lassen Sie Ihre Beitragserhöhungen durch einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt prüfen. Oft zeigt sich bereits nach einer ersten Analyse, ob Erfolgsaussichten bestehen. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.

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