Berufsunfähigkeit und Leistungsanspruch: Praxis-Tipps aus aktuellem Urteil
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Konstanz (Az.: C 3 O 69/22) und dem OLG Karlsruhe (Az.: 25 U 210/23) zeigt, wie kritisch eine detaillierte Dokumentation der beruflichen Tätigkeit und medizinischer Nachweise bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist. Ein Versicherungsnehmer hatte Leistungen aus seiner BU-Zusatzversicherung sowie die Rückzahlung von Prämien für Mai 2019 bis September 2020 geltend gemacht. Grund: eine depressive Erkrankung, die angeblich zur Arbeitsunfähigkeit führte. Die Klage wurde abgewiesen.
Sachverhalt im Überblick
- Versicherungsvertrag: Fondsgebundene Basisrente mit BU-Zusatzversicherung (Versicherungsdauer bis 2053).
- Versicherungsfall: Berufsunfähigkeit ab April 2019 wegen Depression.
- Beruf: Elektroinstallateur/DGUV-Prüfer – Prüfungen ortsveränderlicher Elektrogeräte und administrative Tätigkeiten.
- Leistungsantrag: 1.500 € monatliche Rente + Prämienrückzahlung.
- Abweisung: Fehlender Nachweis der beruflichen Tätigkeiten und unzureichender medizinischer Beleg.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Urteil
- Schlüssiger Sachvortrag: Versicherte müssen Aufgaben, Umfang, Häufigkeit und Anforderungen ihres Berufs exakt darstellen.
- Beweisführung: Arbeitsverträge oder Stundenzettel alleine genügen nicht – Zeugen oder andere Beweismittel sind notwendig.
- Psychische Erkrankungen: Depressionen allein begründen keine Berufsunfähigkeit; Zusammenhang mit konkreten Berufsanforderungen muss klar sein.
- Ausnahmefälle: Nur bei offenkundiger vollständiger Erwerbsunfähigkeit (z. B. Querschnittslähmung, dauerhaftes Koma) kann auf detaillierte Berufsdarstellung verzichtet werden.
- Prämienrückzahlung: Nur tatsächlich gezahlte Beiträge geltend machen, Überforderungen führen zu Unschlüssigkeit.
- Rechtsanwaltskosten: Ersatz nur bei erfolgreichem Hauptanspruch.
Handlungsanweisungen für Versicherungsnehmer
- Beruf detailliert dokumentieren: Aufgaben, Arbeitsumfang, Häufigkeit, Anforderungen, Arbeitszeiten, Zusammenarbeit, Kundenbesuche.
- Belege sichern: Arbeitsverträge, Stundenzettel, Projektberichte, Zeugenaussagen von Kollegen, Vorgesetzten, Kunden.
- Ärztliche Nachweise: Diagnose, Verlauf, Auswirkungen auf berufliche Tätigkeit, ggf. Gutachten.
- Frühzeitig Beweise einreichen: Späteres Nachreichen oft nicht berücksichtigt.
- Prämienrückzahlung korrekt beantragen: Nur gezahlte Beiträge geltend machen.
- Psychische Erkrankungen nachvollziehbar darstellen: Zusammenhang zwischen Symptomen und Beruf genau erläutern.
- Rechtsanwaltskosten: Nur geltend machen, wenn Hauptanspruch besteht.
Checkliste für Berufsunfähigkeitsfälle
- Tätigkeiten genau beschreiben: Art, Umfang, Häufigkeit, Arbeitszeit, Anforderungen, Zusammenarbeit.
- Dokumente sichern: Arbeitsverträge, Stundenzettel, Projektberichte, Nachweise von Kunden oder Kollegen.
- Zeugen benennen: Vorgesetzte, Kollegen, Kunden – nur wer die Tätigkeit kennt, kann sie bestätigen.
- Medizinische Nachweise vorbereiten: Diagnosen, Verlauf, Auswirkungen auf die Berufsausübung, ggf. Gutachten.
- Frühzeitig Beweise einreichen: Vor Abschluss der ersten Instanz.
- Prämienrückzahlung korrekt berechnen: Nur tatsächlich gezahlte Beiträge.
- Psychische Erkrankungen realistisch darstellen: Zusammenhang zwischen Symptomen und beruflicher Tätigkeit aufzeigen.
- Rechtsanwaltskosten nur bei Hauptanspruch geltend machen.
Fazit
Das Urteil verdeutlicht: Ohne präzise, nachvollziehbare Darstellung des Berufs und fundierte medizinische Nachweise ist ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen kaum durchsetzbar – selbst bei schweren psychischen Erkrankungen. Versicherungsnehmer sollten daher systematisch dokumentieren, belegen und frühzeitig Beweise einreichen, um die Chancen vor Gericht zu maximieren.
